Fiskus-Relation im Scheckkarten-Format:
Im Scheckkarten-Format könnte der Vorsteuerabzug monatlich ohne den Einsatz von DFÜ übermittelt werden. Somit gelänge es dem Unternehmer seinen Vorsteuerabzug eigenhändig an einem dafür gestalteten Terminal auszuführen und einen Beleg hierfür zu erhalten. – Die Zeit für die Planung einer solchen Zukunft hat lange schon begonnen. Fr. Dr. Ruffting formuliert: „Dem Gremium der Finanzminister genügt es ab dem 1. Juno für Vorschläge offen zu sein, ohne das erste Halbjahr 2024 aus den Augen zu verlieren“.
Fristen der Lohnsteuerkarte:
Die ursprüngliche Abgabefrist des Fiskus lautet “vor Ablauf des dritten Jahres”. Bis dahin haben bereits neun fiskalische Abschnitte stattgefunden, die mit den Buchstaben A, B, C und D, E, F und G, H, J bezeichnet werden. Wenn die Eintragungen der Lohnsteuerkarte bei (B) im Mittelbau erfolgt sind, dann ist im Frühjahr des dritten Jahres (G) die Steuer eingereicht. Mit dem Eingangsstempel der Veranlagung kann rückwirkend der Umfang der Steuer des Antrags ermittelt werden. Auch der nachfolgende Mittelbau Buchstabe (K) ist für periodische Buchungen relevant. Und auch kann bis zum Jahresende (L) in die Erhebung des Fiskus nachgereicht werden. Wir erinnern uns, die bis dahin üblichen Hebesätze wurden durch die Vergabe von Buchstaben abgelöst, die verschlüsselten Hebesätzen vorgeordnet wurden.
Nacherhebung mit Lohnsteuerkarte:
Im Falle einer Nacherhebung (das ist im Jahreswechsel 2023/24) über die üblichen Buchstaben hinaus gelingt es der Finanzbehörde den Spannungsbogen der Veranlagung beizubehalten. Liegt z. B. ein gerichtl. Vergleich vor, der von Erwerbslosigkeit begleitet wird, dann tut man gut daran die Nacherhebung des Mittelbau (N) jeweils jedes nachfolgende Jahr der Erwerbslosigkeit zu beantragen. Das ist deshalb möglich weil Abfindung stets zu diesem Zwecke abgegolten ist, Mögliche Nacherhebung gelingt nur mit der Anwendung der Buchstaben N, M, O.
Verfassung und fiskalisches System:
Buchstaben-Systematik schon, aber weitere Systematik hatte der Autor mit „Erfindung im zarten Kindesalter“ nicht vorgesehen. Mit Wirkung vom 2.12.2011 hatte die Verfassung den “Abschied von der Lohnsteuerkarte” per BTX Sat.1 verkünden lassen. Damals heißt das Zitat: “Bald hat sie ausgedient, die vertraute Lohnsteuerkarte.” Für die Entwicklung einer neuen Ordnung von Regionen und Kreisgebieten stehen alle Türen offen, also kann eine Kommission die rechten Schritte sorglos planen. „Die Karte muss der Elektronik weichen„, dem kann nicht stattgegeben werden, und verboten klingt: „dem fiskalischen System als Ganzes zu weichen„.
Fiskalisches Jahr und Hohheitsrecht:
Zitat Amos 3, 15: „Und ich werde das Winterhaus verstreichen lassen samt dem Sommerhause; und die Elfenbeinhäuser werden zu Grunde gehen, die großen Häuser werden verschwinden, spricht Jehova.„(nach der Elberfelder Bibel gemildert).
Daher taucht die Forderung auf: Bei der elektronischen Verwaltung die Systematik der Buchstaben beizubehalten = Programm ELSTER. “Die Karte des Jahr-2012 ist die letzte ihrer Art. Vom Jahr-2013 an würde das Rechengerät die zur Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten ausspucken.” Die von amtswegen geführten Jahre =1=, =2=, =3= und =4= bedeuten eine fiskalische Welle, auf welcher der Fiskus und die Politik zu schwimmen vermag. Es ist ja nicht die Frage: “Ob grün oder gelb, ob rot oder orange: Die farbige Pappe kam fast 90 Jahre so regelmäßig wie Weihnachten.”, sondern es ist eine kluge Entscheidung das „Joch der Grundlage zu gewähren“ und sich im konstanten Computer- Zeitalter „ in den Händen des Klientel“ behaupten zu können.