Die röm.-katholische Amtskirche ist sich der Bedeutung des Zölibat der Priesterschaft bewußt. Wie der Name schon sagt ist es “Enthaltsamkeit um des Himmels willen” und richtet sich vornehmlich an Priester, die vor ihrer Berufung die Gelegenheit wahrgenommen haben für Nachkommenschaft zu sorgen. Als Thema entzieht es sich der weltlichen Beurteilung durch die Gläubigen (christfidelitas) und wirkt in der geistlichen Welt des Klerus (sacerdotes) in Ambivalenz zu einer Geisselung. Diese aber wird als Strafe für Vergehen gegen Enthaltsamkeit auferlegt und konkurriert nicht mit der Enthaltsamkeit.
1. Herkunft des Zölibat-Gebot:
Mit ernst zu nehmender Wahrscheinlichkeit sind die Regulierungen zum Gebot aus dem Sanskrit übernommen und im Buche Numeri von Moses verzeichnet worden. Moses hatte alles dazu am ägyptischen Hof in Erfahrung gebracht und das Regelwerk vom Nasir so schriftlich fixieren lassen. Dem Nasir wurde Enthaltsamkeit auferlegt, die zu der mit dem Gelöbnis verknüpften Zeitspanne erneut aussetzt.
2. Umfang des Zölibat-Gebot:
Den Worten des Gelöbnis Folge leistend kann die Zeitspanne in “Monden” gezählt werden, aber das Gebet “Kol Nidre” löst am Neujahrsfest auch dieses Gelöbnis auf. Daher sollen Bischöfe dieses Gelöbnis jedes Jahr erneuern lassen, indem Sie den Wortlaut genau wiederholen lassen und Veränderungen abnehmen.
3. Frauen oder Unreinheit:
Im Gegensatz zu Frauen verbreitet der männliche Körper eine Unreinheit. Trotz aller Keuschheit wird der Nasir durch das Fried-Opfer am Ende seiner Zeit darin Abbitte leisten, denn vor G´tt tritt er zur Sühnleistung für den eigenen Geist und Körper. Ein Opfer, welches Frauen nach der Purifikation vorzunehmen ist – einf. Taubenopfer.
4. Halten des Zölibat-Gebot:
Sobald Geistliche die Berufung erfahren haben setzten sie “Scheuklappen” auf, die die Enthaltsamkeit fördern. Den Priestern begegnet keine auflösende Bedingung mehr, darum bleibt ihre Keuschheit von Bestand. Wenn aber auflösende Bedingung festgestellt wurde, dann beruft der Ordinarius die “Vakkanz”. (Mit anderen Worten: “Die Unreinheit, die sich nun ausbreitet, muss eingedämmt werden.”) Eine “Sedisvakkanz” kann aufgrund den “Äusserungen auf der Kanzel” oder aufgrund des “Privatleben des Priester” oder obtrotz einer Vermischung des geistl.-weltlichen Status auftreten.
5. Zuständigkeit im Bistum:
Der genannte Ordinarius ist in der Stellvertretung für das Bistum tätig. In katholischen Glaubensgemeinschaften ist diese Zuständigkeit durch die vorliegenden Titulierungen und Ernennungen eingesetzt und geregelt. Weitergehende Anordnungen des Legaten, des Abgesandten der röm.-katholischen Amtskirche vom Vatikan aus sind insbesondere für die Aussetzung einer Vakkanz von entscheidender Bedeutung. Dann beginnt erneut Geber des Segen Isaaks als Orientierung in der Vertikale zu G´tt hin bezogen.
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